Gebäudeversicherung

Eigengenutzte Häuser und Ferienhäuser

Allgefahrendeckung - mehr Schutz geht nicht!

Profitieren Sie von unserer Allgefahrendeckung – mehr Schutz und Sicherheit geht nicht! Bei einer Allgefahrendeckung handelt es sich um den umfangreichsten Versicherungsschutz, der versichert werden kann. Er geht erheblich über die Leistungen einer klassischen oder auch verbesserten Wohngebäudeversicherung hinaus. Auf die gewohnte Aufzählung von versicherten Gefahren wie z. B. Feuer, Leitungswasser oder Sturm wird verzichtet, da grundsätzlich alle Gefahren – auch bislang unbekannte bzw. unbenannte – im Versicherungsschutz enthalten sind.

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Beispiel: Allgefahrendeckung für ein Reetdachhaus

Netto-Jahresbeitrag 298,67 €

Monatsbeitrag 28,96 € (inkl. Versicherungssteuer)

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis 100 %
  • Sturmschäden (Ohne Mindestwindstärke!)
  • Einfacher Diebstahl von Gebäudezubehör/Grundstücksbestandteilen bis 1.000 €
  • Blitzüberspannungsschäden bis 100 %
  • Schäden durch Rauch, Ruß und Nutzwärme sowie Seng- und Schmorschäden
  • Vandalismus – auch Schäden durch Graffiti
  • Umfassender Schutz für Zuleitungsrohre – auch z. B. außerhalb des Versicherungsgrundstücks
  • Bruchschäden an Armaturen und sonstigen Sanitäreinrichtungen
  • Umfassender Schutz für Ableitungsrohre – auch z. B. außerhalb des Versicherungsgrundstücks
  • Schäden durch Verstopfungen an Ableitungsrohren
  • Schäden an innenliegenden Regenwasser-, Lüftungs- und Gasrohren
  • Nässeschäden durch Wassersäulen und Zimmerbrunnen sowie Schwimmbecken
  • Schäden durch Marderbisse
  • Blindgängerschäden
  • Gebäudeschäden durch Einbruchdiebstahl
  • Versicherte Kosten z. B. Dekontaminationskosten, Datenrettungskosten, Ersatz von Darlehenszinsen und Hotelkosten
  • Leistungsgarantie plus künftiger Verbesserungen gemäß VGB (GDV) und Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“

Zusätzlich versicherbar:

Elementarereignisse z. B. Überschwemmung durch Witterungsniederschläge oder Gewässer

Bruchschäden an der Gebäudeverglasung inkl. Solarkollektoren/-modulen und Gewächshäusern

Ertragsausfall bei einer Photovoltaikanlage 

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Für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gelten ausschließlich die im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungsbedingungen.

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